Das besondere Aufbauseminar (BAS) nach § 36 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ist ein spezielles Seminar für Fahranfänger, die während der Probezeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer auffällig geworden sind. Es dient dazu, das Bewusstsein für die Gefahren von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zu schärfen und Verhaltensänderungen anzustoßen.
Wesentliche Merkmale:
Zielgruppe:
• Fahranfänger in der Probezeit, die alkohol- oder drogenauffällig geworden sind.
Inhalte:
• Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen des eigenen Fehlverhaltens.
• Informationen über die Wirkungen von Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit.
• Entwicklung von Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verstöße.
Ablauf:
• Das Seminar besteht aus einem Vorgespräch und drei Gruppensitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer.
• Die Gruppengröße umfasst mindestens 2 und maximal 12 Teilnehmer.
• Die Sitzungen finden innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen statt.
• Zwischen den Sitzungen müssen Kursaufgaben bearbeitet werden.
Leitung:
• Das BAS darf nur von speziell ausgebildeten und anerkannten Kursleitern durchgeführt werden.
Rechtliche Grundlage:
• § 36 FeV in Verbindung mit § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Ziel:
• Verbesserung des Risikobewusstseins und Herbeiführung von Verhaltensänderungen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Wichtige Hinweise:
• Die Teilnahme am BAS ist verpflichtend, wenn sie von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wurde.
• Die erfolgreiche Teilnahme ist eine Voraussetzung für den Erhalt oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.