Besonderes Aufbauseminar BAS

Besonderes Aufbauseminar BAS

Das besondere Aufbauseminar (BAS) nach § 36 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ist ein spezielles Seminar für Fahranfänger, die während der Probezeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer auffällig geworden sind. Es dient dazu, das Bewusstsein für die Gefahren von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zu schärfen und Verhaltensänderungen anzustoßen.

Wesentliche Merkmale:


Zielgruppe:


• Fahranfänger in der Probezeit, die alkohol- oder drogenauffällig geworden sind.


Inhalte:


• Auseinandersetzung mit den Ursachen und Folgen des eigenen Fehlverhaltens.

• Informationen über die Wirkungen von Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit.

• Entwicklung von Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verstöße.


Ablauf:


• Das Seminar besteht aus einem Vorgespräch und drei Gruppensitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer.

• Die Gruppengröße umfasst mindestens 2 und maximal 12 Teilnehmer.

• Die Sitzungen finden innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen statt.

• Zwischen den Sitzungen müssen Kursaufgaben bearbeitet werden.


Leitung:


• Das BAS darf nur von speziell ausgebildeten und anerkannten Kursleitern durchgeführt werden.


Rechtliche Grundlage:


• § 36 FeV in Verbindung mit § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).


Ziel:


• Verbesserung des Risikobewusstseins und Herbeiführung von Verhaltensänderungen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.


Wichtige Hinweise:


• Die Teilnahme am BAS ist verpflichtend, wenn sie von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wurde.

• Die erfolgreiche Teilnahme ist eine Voraussetzung für den Erhalt oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

BAS-Anfrage

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